Rechtslage Drohnen (UAS)

Der Betrieb von Multicoptern (UAS) im öffentlichen Raum richtet sich nach der europäischen Drohnenverordnung, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, sowie ergänzend nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Sonderregelungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bestehen gemäß § 21k LuftVO unter bestimmten Voraussetzungen luftrechtliche Erleichterungen.

Im Regelfall bedarf der UAS-Betrieb keiner Registrierung, keiner Betriebsgenehmigung nach den Vorgaben der Open Category und keines Kenntnisnachweises, wenn dieser:

  • durch oder unter Aufsicht einer Behörde erfolgt,
  • der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient und
  • unter staatlicher Kontrolle durchgeführt wird

Dies betrifft insbesondere:

  • Polizeibehörden
  • Zollbehörden
  • Feuerwehren & Katastrophenschutzbehörden

sowie weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sofern der Betrieb unter staatlicher Kontrolle erfolgt

Unabhängig von der Kenntnis- und Genehmigungsfreiheit ist sicherzustellen, dass eingesetztes Personal über eine angemessene fachliche Qualifikation verfügt. Die Befreiung von EU-Kompetenznachweisen ersetzt nicht die Verpflichtung zur fachlichen Befähigung

Drohne-110.de bietet hierzu spezialisierte Schulungen und Zertifizierungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an. Gerne beraten wir Sie zur passenden Ausbildungsstruktur für Ihre Organisation

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